“Bild” und die Kinderporno-Ermittlungen (2) — BILDblog

Urteil gegen "Bild": Keine Verdachtsberichterstattung über ehemaligen Profifußballer

Das Landgericht Köln hat die "konkrete identifizierende Verdachtsberichterstattung" der "Bild"-Medien über einen ehemaligen Profifußballer verboten.

"Bild" und Bild.de hatten Anfang September über einen "Kinderpornografie-Verdacht" berichtet.

Die Kammer hebt maßgeblich auf die durch die konkrete Gestaltung der Berichterstattung gegebene Vorverurteilung und den Umstand ab, dass es für eine derartige Verdachtsberichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehle.

"Bild" berichtet heute online und in der gedruckten Ausgabe über die Gerichtsentscheidung.

Autorenrezümee: Gericht verbietet "Bild" Verdachtsberichterstattung.

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